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Windmessung im Sport (Deutschland)

  • Sprint85%
  • Weitsprung63%
  • Hürdenlauf34%

Internationale Wettkampfregeln (IWR)

Windmessung:
Die Dauer, während der die Windgeschwindigkeit vom Startsignal an gemessen werden muss:

  • 100 m: 10 Sekunden
  • 100 m Hürden: 13 Sekunden
  • 110 m Hürden: 13 Sekunden

Beim 200-m-Lauf ist die Windgeschwindigkeit für die Dauer von 10 Sekunden zu messen. Die Zeit beginnt, wenn der führende Läufer in die Zielgerade einbiegt.

Nationale Bestimmung

Die Dauer, während der die Windmessung bei den kurzen Laufstrecken vom Startsignal an zu messen ist:

  • 50 m, 60 m und 60 m Hürden: 5 Sekunden
  • 75 m, 80 m und 80 m Hürden: 10 Sekunden

Wird bei einem 200-m- Lauf das Windmessgerät durch das Zeitmesssystem ausgelöst, muss die Windmessung 10 Sekunden nach dem Start beginnen.

Nationale Bestimmung DLV + SLV

Bei Schülerwettbewerben wird kein Wind gemessen (SLV siehe WO 2003, Anhänge 6 und 11).

Das Windmessgerät bei Läufen ist neben der eraden, angrenzend an die BAhn 1, nicht weiter als 2 m von dieser und 50 m von der Ziellinie entfernt und in einer Höhe von 1,22 m hinzustellen.

Die Windgeschwindigkeit muss in Metern pro Sekunde (m/s) abgelesen und in positiver Richtung (Rückenwind) auf das nächsthöhere Zehntel aufgerundet werden. (d.h. eine Anzeige von +2.03 m/s als +2.1 m/S und von -2.03 m/s als -2.0 m/s zu protokollieren). Messgerät mit Digitalanzeige in Zehntelmeter pro Sekunde sind so herzustellen, dass sie dieser Regel entsprechen. Die Windmessgeräte müssen von einer amtlichen Prüfstelle zertifiziert sein.

Ultraschallwindmessgeräte müssen bei allen Wettkämpfen gemäß Regel 1 a,b,c,d,e und f benutzt werden.

Ein mechanisches Windmessgerät soll einen geeigneten Schutz haben, um das Einwirken von möglichen Seitenwinden zu reduzieren. Werden Röhrenmessgeräte benutzt, soll die Röhre auf jeder Seite der Messvorrichtung mindestens die zweifache Länge ihres Durchmessers haben.

Das Windmessgerät kann automatisch und/oder per Fernbedienung in Gang gesetzt, gestoppt und das Ergebnis direkt zum Wettkampfcomputer übermittelt werden.

Windmessung

Die Windgeschwindigkeit muss während 5 Sekunden von dem Zeitpunkt an gemessen werden, wenn der Wettkämpfer eine neben der Anlaufbahn angebrachte Markierung passiert, die beim Weitsprung 40 m und beim Dreisprung 35 m von der Absprunglinie entfernt ist. Wenn der Anlauf des Wettkämpfers kürzer als 40 m oder 35 m ist, beginnt das Messen mit seinem Anlauf.

Das Windmessgerät muss 20 m vor der dem Absprungbalken, nicht weiter als 2 m von der Anlaufbahn entfernt und in einer Höhe von 1,22 m hingestellt sein.

Die Windgeschwindigkeit muss entsprechend Regel 163.10 abgelesen werden.

Nationale Bestimmung DLV + SLV

Bei Schülerwettbewerben wird kein Wind gemessen (SLV siehe WO 2003, Anhänge 6 und 11).